Recht & Pflichten6 Min. Lesezeit20. April 2026

RSA Schulung: Wer braucht sie und warum ist sie Pflicht?

Ist eine RSA Schulung Pflicht?

Die kurze Antwort: Ja, in den meisten Fällen. Wer Arbeitsstellen an Straßen einrichtet, betreibt oder überwacht, benötigt nachweislich Kenntnisse nach RSA 21. Doch schauen wir uns die Details an.

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zur RSA-Qualifikation ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) – §§ 43, 45: Anordnung von Verkehrszeichen
  • Arbeitsstättenverordnung – Schutz der Beschäftigten
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV-SA) – Anforderungen an Auftragnehmer
  • Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) – Qualifikationsnachweis bei öffentlichen Ausschreibungen

Wer braucht eine RSA Schulung?

Pflicht für:

  • Verantwortliche Personen für die Einrichtung von Arbeitsstellen
  • Bauleiter und Poliere im Straßen- und Tiefbau
  • Mitarbeiter von Verkehrssicherungsunternehmen
  • Fachkräfte, die Verkehrszeichen und Absperrungen aufstellen
  • Sicherheitsbeauftragte auf Baustellen an Straßen

Empfohlen für:

  • Geschäftsführer von Bauunternehmen
  • Planer und Ingenieure im Straßenbau
  • Kommunale Mitarbeiter (Bauhof, Stadtwerke)
  • Subunternehmer im Straßenbereich

Was passiert ohne RSA Schulung?

Die Konsequenzen können gravierend sein:

  • Bußgelder bei behördlichen Kontrollen
  • Ausschluss von Ausschreibungen – Öffentliche Auftraggeber fordern den Nachweis
  • Haftungsrisiko – Bei Unfällen an nicht ordnungsgemäß gesicherten Arbeitsstellen
  • Versicherungsprobleme – Leistungskürzungen bei fehlender Qualifikation

Wie oft muss die RSA Schulung wiederholt werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wiederholungspflicht. Dennoch empfehlen Fachverbände eine Auffrischung alle 3-5 Jahre, insbesondere bei:

  • Regelwerksänderungen (wie dem Wechsel von RSA 95 zu RSA 21)
  • Neuen Mitarbeitern
  • Veränderten Einsatzbereichen

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