Was ist die RSA 21? Alles zur Richtlinie für Arbeitsstellen an Straßen
Was ist die RSA 21?
Die RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021) ist das zentrale Regelwerk für die Absicherung von Baustellen und Arbeitsstellen im deutschen Straßenverkehr. Sie ersetzt die bisherige RSA 95 und wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben.
Warum gibt es die RSA 21?
Jedes Jahr werden in Deutschland Tausende Arbeitsstellen an Straßen eingerichtet – von kurzzeitigen Wartungsarbeiten bis hin zu mehrjährigen Autobahnbaustellen. Die RSA 21 stellt sicher, dass:
- Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich auf die Arbeitsstelle hingewiesen werden
- Arbeitskräfte vor dem fließenden Verkehr geschützt werden
- Einheitliche Standards für die gesamte Bundesrepublik gelten
- Behördliche Genehmigungen auf einer gemeinsamen Grundlage basieren
Was regelt die RSA 21?
Die RSA 21 gliedert sich in mehrere Teile:
Teil A – Allgemeine Regelungen
- Grundsätze der Sicherung
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Verkehrszeichenplanung
- Anforderungen an Absperrgeräte
Teil B – Regelplanverzeichnis
- Innerortstraßen
- Landstraßen
- Autobahnen
- Arbeitsstellentypen (Kurzzeit, Längsdauer, Wanderbaustellen)
Teil C – Technische Anforderungen
- Mindestbreiten für Fahrstreifen
- Sichtweiten und Erkennbarkeitsanforderungen
- Beleuchtung bei Dunkelheit
Was ist neu in der RSA 21 gegenüber der RSA 95?
Die wichtigsten Änderungen:
- Digitale Verkehrszeichen – Erstmals werden LED-Anzeigetafeln und variable Verkehrszeichen berücksichtigt
- Verbesserte Erkennbarkeit – Höhere Anforderungen an retroreflektierende Materialien
- Neue Regelpläne – Aktualisierte Planbeispiele für moderne Verkehrssituationen
- Arbeitssicherheit – Stärkerer Fokus auf den Schutz der Beschäftigten
- Abstimmung mit MVAS 99 – Bessere Verzahnung mit dem Merkblatt über Rahmenbedingungen
Wer muss die RSA 21 kennen?
Die RSA 21 ist relevant für:
- Bauunternehmen im Straßen- und Tiefbau
- Verkehrssicherungsunternehmen
- Kommunale Betriebe und Stadtwerke
- Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)
- Straßenbaubehörden und Genehmigungsstellen
- Bauingenieure und Bauleiter
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