Recht & Pflichten7 Min. Lesezeit7. Juni 2026

Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsstellen im Straßenverkehr

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstellen

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Arbeitsstelle an Straßen verpflichtend.

Gesetzliche Grundlage

  • § 5 ArbSchG: Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • § 6 ArbSchG: Dokumentationspflicht
  • RSA 21: Technische Anforderungen an die Sicherung

Typische Gefährdungen

  • Fließender Verkehr – Hauptgefährdung bei Straßenarbeiten
  • Baustellenverkehr – Baufahrzeuge im Arbeitsbereich
  • Absturz – Bei Arbeiten an Brücken oder Gräben
  • Lärm – Durch Verkehr und Baumaschinen
  • Witterung – Hitze, Kälte, Nässe, eingeschränkte Sicht

Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Absperrungen, Leiteinrichtungen nach RSA 21
  • Organisatorisch: Unterweisung, RSA Schulung, Kontrollgänge
  • Persönlich: Warnkleidung, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe

Dokumentation

Jede Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Bei Änderungen der Arbeitsstelle ist eine Neubewertung erforderlich.

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