Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsstellen im Straßenverkehr
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstellen
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Arbeitsstelle an Straßen verpflichtend.
Gesetzliche Grundlage
- § 5 ArbSchG: Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 ArbSchG: Dokumentationspflicht
- RSA 21: Technische Anforderungen an die Sicherung
Typische Gefährdungen
- Fließender Verkehr – Hauptgefährdung bei Straßenarbeiten
- Baustellenverkehr – Baufahrzeuge im Arbeitsbereich
- Absturz – Bei Arbeiten an Brücken oder Gräben
- Lärm – Durch Verkehr und Baumaschinen
- Witterung – Hitze, Kälte, Nässe, eingeschränkte Sicht
Schutzmaßnahmen
- Technisch: Absperrungen, Leiteinrichtungen nach RSA 21
- Organisatorisch: Unterweisung, RSA Schulung, Kontrollgänge
- Persönlich: Warnkleidung, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe
Dokumentation
Jede Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Bei Änderungen der Arbeitsstelle ist eine Neubewertung erforderlich.
In unserer RSA Schulung lernen Sie, Gefährdungen systematisch zu erkennen und richtig zu bewerten.
Jetzt RSA Schulung buchen
Online-Schulung nach RSA 21, MVAS 99 & ZTV-SA 97. Ab 199 € netto mit Zertifikat in 24h.
Termine ansehen →