Zielgruppen5 Min. Lesezeit28. Juni 2026

RSA Schulung für Subunternehmer: Pflichten und Haftung

RSA Pflicht für Subunternehmer

Auch Subunternehmer und Nachunternehmer im Straßenbau benötigen eine RSA-Qualifikation, wenn sie an der Einrichtung oder Betreuung von Arbeitsstellen beteiligt sind.

Rechtliche Lage

Der Hauptunternehmer ist verpflichtet, die Qualifikation seiner Subunternehmer zu überprüfen. Die ZTV-SA 97 regelt:

  • Nachweispflicht der RSA-Qualifikation
  • Dokumentation der eingesetzten Fachkräfte
  • Haftungsübertragung bei Pflichtverletzung

Haftungskette

Bei Unfällen haften potenziell:

  • Der Subunternehmer – direkte Verantwortung
  • Der Hauptunternehmer – Auswahlverschulden
  • Der Auftraggeber – Überwachungspflicht

Häufige Probleme

  • Subunternehmer ohne gültige RSA-Schulung eingesetzt
  • Keine Dokumentation der Qualifikationsnachweise
  • Sprachbarrieren bei ausländischen Subunternehmern

Empfehlung

Stellen Sie sicher, dass alle Subunternehmer eine aktuelle RSA-Qualifikation nachweisen können. Unsere Online-Schulung ist ideal – auch für einzelne Subunternehmer-Mitarbeiter.

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