RSA Schulung für Subunternehmer: Pflichten und Haftung
RSA Pflicht für Subunternehmer
Auch Subunternehmer und Nachunternehmer im Straßenbau benötigen eine RSA-Qualifikation, wenn sie an der Einrichtung oder Betreuung von Arbeitsstellen beteiligt sind.
Rechtliche Lage
Der Hauptunternehmer ist verpflichtet, die Qualifikation seiner Subunternehmer zu überprüfen. Die ZTV-SA 97 regelt:
- Nachweispflicht der RSA-Qualifikation
- Dokumentation der eingesetzten Fachkräfte
- Haftungsübertragung bei Pflichtverletzung
Haftungskette
Bei Unfällen haften potenziell:
- Der Subunternehmer – direkte Verantwortung
- Der Hauptunternehmer – Auswahlverschulden
- Der Auftraggeber – Überwachungspflicht
Häufige Probleme
- Subunternehmer ohne gültige RSA-Schulung eingesetzt
- Keine Dokumentation der Qualifikationsnachweise
- Sprachbarrieren bei ausländischen Subunternehmern
Empfehlung
Stellen Sie sicher, dass alle Subunternehmer eine aktuelle RSA-Qualifikation nachweisen können. Unsere Online-Schulung ist ideal – auch für einzelne Subunternehmer-Mitarbeiter.
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