Sicherheitsabstände an Baustellen: Mindestmaße nach RSA 21
Sicherheitsabstände nach RSA 21
Die Einhaltung von Mindestabständen ist ein zentrales Element der Baustellensicherung. Zu geringe Abstände sind eine der häufigsten Unfallursachen.
Aufbau einer Arbeitsstelle
Jede Arbeitsstelle gliedert sich in Bereiche:
- Vorwarnbereich – Erste Hinweise auf die Arbeitsstelle
- Überleitungsbereich – Fahrstreifenverschwenkung
- Arbeitsbereich – Eigentliche Baustelle
- Schutzbereich – Puffer hinter der Arbeitsstelle
- Nachsicherung – Aufhebung der Beschränkungen
Mindestabstände nach Straßentyp
| Bereich | Innerort | Landstraße | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Vorwarnung | 50-100 m | 100-200 m | 800-1200 m |
| Überleitung | 30-50 m | 50-100 m | 200-400 m |
| Schutzbereich | 10-20 m | 20-50 m | 50-100 m |
Fahrstreifenbreiten
Die RSA 21 schreibt Mindestbreiten für verbleibende Fahrstreifen vor:
- Pkw: mind. 2,75 m
- Lkw: mind. 3,00 m
- Begegnungsverkehr: mind. 5,50 m (bei Lkw-Verkehr)
Konsequenzen bei Unterschreitung
Zu geringe Abstände oder Fahrstreifenbreiten können zu Bußgeldern, Auflagen und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen.
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